Für Landwirte

Weinversand und Verpackungsverordnung

Verpackungsverordnung

Laut Verpackungsverordnung, gültig seit 01.01.2009, muss sich jeder, der mit Waren befüllte Verkaufsverpackungen herstellt oder vertreibt (die dann beim Endverbraucher anfallen) zwingend einen dualen System anschließen. Dies trifft alle Direktvermarkter von Produkten, die in Verkaufsverpackungen abgegeben werden, so auch Weinbaubetriebe und direkt vermarktende Obst- und Gemüsebaubetriebe. Wer bestimmte Verpackungsmengen überschreitet (bei Glas z.B. 80 Tonnen im Jahr), muss jährlich eine Vollständigkeitserklärung abgeben, die von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wurde und die auf den Internetseiten der Industrie und Handelskammer, für jedermann frei einsehbar, aufgeführt wird. Wer unter dieser Grenze liegt, muss eine solche Erklärung den Behörden auf Verlangen vorlegen.

Unsere Lösung für Mitgliedsbetriebe: Der Rahmenvertrag mit Interseroh+

  • Deutlicher Preisvorteil gegenüber Einzelverträgen
  • Maximale Rechtsicherheit, da 100 % der Tonnagen bei Interseroh+ angemeldet werden
  • Einfache administrative Abwicklung durch jahresweise Abwicklung nach vorheriger Abschlagszahlung
  • Wirtschaftsprüferbescheinigung entfällt für die angeschlossenen Mitgliedsbetriebe
  • Erstellung einer Vollständigkeitserklärung jederzeit möglich

Verpackungsregister LUCID

Das Verpackungsregister LUCID ist die zentrale Plattform der ZSVR, um Transparenz unter den Marktteilnehmern herzustellen. Hier registrieren sich neue Erstinverkehrbringer für den deutschen Markt mit ihren Marken, melden Kunden sowie duale Systeme ihre Mengen und mit dieser Datenbank wird auch die Veröffentlichung der registrierten Unternehmen sichergestellt.

Und hier geht es zu LUCID: https://lucid.verpackungsregister.org/

Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Verstöße gegen eine Lizensierungspflicht oder die Abgabe nicht lizensierter Verpackungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße und Vetriebsverbot geahndet wird. Außerdem können Mitbewerber, die sich konform der Verpackungsverordnung verhalten, gegen solche schwarzen Schafe wegen wettbewerbswidrigem Verhalten vorgehen und Verstöße zur Anzeige bringen.

Unsere Lösung für Mitgliedsbetriebe:

Der Rahmenvertrag mit Interseroh+

  • Deutlicher Preisvorteil gegenüber Einzelverträgen
  • Maximale Rechtsicherheit, da 100 % der Tonnagen bei Interseroh angemeldet werden
  • Einfache administrative Abwicklung durch jahresweise Abwicklung nach vorheriger Abschlagszahlung
  • Wirtschaftsprüferbescheinigung entfällt für die angeschlossenen Mitgliedsbetriebe
  • Erstellung einer Vollständigkeitserklärung jederzeit möglich

Kontakt

Thomas Bilabel
Tel: +49 (0)6322 / 948 29 – 15
Mail: t.bilabel@mbr-vorderpfalz.de

oder

Simone Scheuermann
Tel: +49 (0)6322 / 948 29 – 17
Mail: s.scheuermann@mbr-vorderpfalz.de